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   BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63   

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BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63 (https://dejure.org/1964,6695)
BGH, Entscheidung vom 18.02.1964 - 1 StR 563/63 (https://dejure.org/1964,6695)
BGH, Entscheidung vom 18. Februar 1964 - 1 StR 563/63 (https://dejure.org/1964,6695)
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Volltextveröffentlichungen (2)

  • Wolters Kluwer

    Voraussetzungen für eine Strafbarkeit wegen Diebstahls im Rückfall, ferner wegen Unzucht mit einen Kind - Anforderungen an die gerichtliche Beweiswürdigung - Grundlagen der Darlegung von Verfahrensrügen im Strafprozess

  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)
 
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Wird zitiert von ... (0)Neu Zitiert selbst (9)

  • BGH, 22.11.1960 - 1 StR 419/60

    Voraussetzungen der Bewertung einer Tat als Rückfalltat

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Vielmehr muß auch die Begehungszeit der der zwei ton Vorverurteilung zugrundeliegenden Straftat angegeben werden (RG JW 1937, 1802 Nr. 52; BGH Urt. v. 22. November 1960, 1 StR 419/60).

    Denn der von der Strafkammer angewendete § 20 a Abs. 1 StGB setzt voraus, daß die der zweiten früheren Verurteilung zugrundeliegende Tat nach der Rechtskraft des ersten Urteils begangen worden war (BGHSt 7, 178 ff sowie die vorgenannte Entscheidung des Senats vom 22. November 1960, 1 StR 419/60).

  • BGH, 09.01.1953 - 1 StR 623/52

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Jedenfalls erfordert der § 20 a Abs. 1 StGB die "Gesamtwürdigung der Taten " (vgl. auch BGH NJW 1953, 673 Nr. 16).
  • BGH, 30.09.1954 - 4 StR 274/54

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Zum Fall Rositta kann auf BGHSt 6, 302, 304 verwiesen werden.
  • BGH, 05.01.1951 - 2 StR 83/50
    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Mit Recht hat die Strafkammer in dem letzten Vorfall - mit den drei Mädchen - nicht drei selbständige Handlungen gesehen, sondern drei, in Tateinheit stehende versuchte Verbrechen (RG JW 1936, 260 Nr. 20; BGHSt 1, 20 ff.).
  • BGH, 21.10.1961 - 2 StE 2/61

    Die vom Freien Deutschen Gewerkschaftsbund (FDGB) geschaffene Westorganisation

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Die Kennzeichnung des Angeklagten als gefährlichen Gewohnheitsverbrechers nach § 20 a Abs. 1 StGB auch hinsichtlich dieser sittlichen Verfehlungen gegenüber den Mädchen hätte sich vielleicht dann rechtfertigen lassen, wenn näher dargelegt worden wäre, daß ihm jedes Empfinden für die Gebote des Rechts und der Sittlichkeit auf Grund seiner Veranlagung oder infolge seines besonderen Werdegangs abhanden gekommen war, er sich also bewußt gegen alle ihm nicht zusagenden Normen der Rechtsordnung auflehnte (BGHSt 16, 298).
  • BGH, 17.10.1961 - 1 StR 385/61

    Verfahrensrüge wegen Zurückgreifens des Gerichts auf nicht zum Gegenstand der

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Daß der Angeklagte auch die beiden Sittlichkeitsverbrechen aus einen inneren verbrecherischen Hang begangen hat und wegen dieses Hanges die Gefahr besteht, der Angeklagte werde nach Strafverbüßung ähnliche Sittlichkeitsverbrechen begehen, bedurfte indes näherer, besonders sorgfältiger Begründung (RGSt 70, 214; BGHSt 16, 296, 297).
  • BGH, 15.02.1955 - 5 StR 696/54
    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Denn der von der Strafkammer angewendete § 20 a Abs. 1 StGB setzt voraus, daß die der zweiten früheren Verurteilung zugrundeliegende Tat nach der Rechtskraft des ersten Urteils begangen worden war (BGHSt 7, 178 ff sowie die vorgenannte Entscheidung des Senats vom 22. November 1960, 1 StR 419/60).
  • BGH, 29.04.1954 - 3 StR 439/53

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Der Beschwerdeführer, dem übrigens ein Verteidiger zur Seite stand, kann daher jetzt nicht rügen, er sei verhandlungsunfähig oder in seiner Verteidigung in unzulässiger Weise behindert gewesen (HGSt 15, 172 ff; BGH LM § 259 Abs. 2 StPO Nr. 1; BGH Urt. v. 29. April 1954, 3 StR 439/53, S. 5/6; Beschluß des Senats vom 22. Februar 1962 in der Sache Hering, 1 StR 24/62).
  • RG, 15.05.1936 - 4 D 316/36

    Enthält die Feststellung, daß der wegen Diebstahls i. R. und Paßvergehens

    Auszug aus BGH, 18.02.1964 - 1 StR 563/63
    Daß der Angeklagte auch die beiden Sittlichkeitsverbrechen aus einen inneren verbrecherischen Hang begangen hat und wegen dieses Hanges die Gefahr besteht, der Angeklagte werde nach Strafverbüßung ähnliche Sittlichkeitsverbrechen begehen, bedurfte indes näherer, besonders sorgfältiger Begründung (RGSt 70, 214; BGHSt 16, 296, 297).
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